Dienstag, 7. Juli 2009

Millionenfache Verfassungsbrüche durch den deutschen Staat !

Ja - sie haben schon richtig gelesen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Schurkenstaat ist: Seinen Staatsbürgern wird - das Recht - gewährleistet ! Genau so steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort heißt es: Die verfassungsmässige Ordnung in den Ländern gewährleistet der Bund ! Haben sie sich einmal gefragt, wie der Bund das in der täglichen Praxis überhaupt leisten will ? Wie will der Bund sicherstellen, dass in allen Behörden - in den Rathäusern, den Landratsämtern und den Finanzämtern und Gerichten - um nur einige zu nennen - die verfassungsmässige Ordnung sicherstellen will. Er - der Bund - hat nämlich - keinerlei Kontrollsysteme - darüber, was dort passiert. Jeder Sachbearbeiter kann vor Ort - nach Belieben - seinen Frust an dem höchsten aller Verfassungsorgane - dem Volk - also dem Souverän, von dem alle Macht auszugehen hat, ausleben.

Von jedem Unternehmen in Industrie und Wirtschaft fordert der Staat - unter anderem über das Produkthaftungsgesetz - eine umfangreiche Kontrolle der Produkte vor Verlassen der Werkshallen. Dies dient vor allem dem Verbraucherschutz.

Doch wer schützt die Staatsbürger vor dem Staat ? Hier fehlen jede Art von wirksamen Kontrollmassnahmen. Hier herrscht häufig noch Willkür und Menschenverachtung wie im tiefsten Mittelalter.

Und wenn dann jemand die Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU anschreibt und sie dazu auffordert diese permanenten Verfassunbgsbrüche der Behörden - nach Artikel 28 Grundgesetz - mit geeigneten Maßnahmen endlich zu beenden, trifft er lediglich auf dümmliches Schweigen.

60 Jahre nach Bestehen des Grundgesetzes kann und muß man von der Regierung verlangen können, endlich dafür zu sorgen, dass das Grundgesetz und die international anerkannten Menschenrechte - endlich - auch in den Behörden des Staates bekannt gegegeben werden und - verbindlich - eingehalten werden.

Mehr über die Aktion - die die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer CDU - jetzt - zwingen will - den Staatsbürgern - die Verfassung in allen Behörden des Landes zu gewährleisten, lesen sie auf meinem Kanal bei Youtube: http://www.youtube.com/wok1234567

Donnerstag, 2. Juli 2009

Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Nebel - Darmstadt - erstattet !

Die zahlreichen Opfer von Beamtenkriminalität in Deutschland kennen das Phänomen: Für sie hat der Rechtsstaat längst aufgehört zu existieren. In Deutschland kann nahezu jeder Richter und jeder Staatsanwalt Verbrechen begehen und er findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer wieder einen Kollegen, der bereit ist ihn - durch das Begehen einer weiteren Straftat - vor Strafverfolgung zu schützen. Strafvereitelung im Amt - so nennt es der Paragraph 258a des Strafgesetzbuchs. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft.

Auf genau diese Weise schützt der Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - Oberstaatsanwalt Nebel - seine kriminellen Richter und Staatsanwaltschaftskollegen vor Strafverfolgung. Zuerst hat er die ihm vorliegenden Strafanzeigen - exakt - an die Behörde weitergeleitet, die die Straftaten begangen hatten. Als er dazu aufgeordert wurde diese zu unterlassen, ignorierte er die Strafanzeigen. Er verweigert sogar Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. Selbst Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet.

Das hat es nötig gemacht gegen Oberstaatsanwalt Nebel - in seiner Eigenschaft als Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft - eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Unterlassen der Diensthandlung und Begünstigung zu erstatten.

Um sicher zu gehen, dass dieser Sumpf nun endlich ausgetrocknet wird, wurde diese Strafanzeige direkt an den Ministerpräsident des Lande Hessen Roland Koch von der CDU gesandt. Koch wird in einem Begleitschreiben gebeten, diese Strafanzeige an eine - unbelastete - Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und Sorge zu tragen, dass sie dieses Mal nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und seinen Gesetzen behandelt und bearbeitet wird.

Mehr Informationen erhalten sie auf meinem Kanal bei Youtube:
http://www.youtube.com/wok1234567

Mittwoch, 29. April 2009

Wie wehrt man sich legal und erfolgreich gegen ein Staatsverbrechen ?

Natürlich waren sich auch die Autoren des Grundgesetzes bereits darüber im Klaren, dass auch der Staat selbst Straftaten an seinen eigenen Bürgern begehen wird. Es wird immer wieder Politiker, Staatsbeamte und Richter geben die Straftaten begehen werden. Der Prozentsatz der Kriminellen unter den Staatsbeamten dürfte sich nicht wesentlich von vergleichbaren anderen Berufsgruppen unterscheiden. Und weil das so ist, gibt es im Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragraphen, die Straftaten im Amt unter Strafe stellen. So zum Beispiel : Rechtsbeugung nach § 339 StGB und Unterlassen der Diensthandlung nach § 336 StGB. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft !

Und es war den Staatsgründern ebenso klar, dass es auch Richter gibt, die mit vollem Vorsatz und immer wieder solche Straftaten begehen werden. Mit anderen Worten: Die Opfer von Staatsverbrechen haben auf dem üblichen Rechtsweg - also beim Gang durch die Instanzen der Gerichte - in aller Regel keinerlei Chancen.

Es ist auch heute in diesem Lande immer noch so gut wie unmöglich einen integeren Staatsanwalt zu finden, der bereit ist gegen einen straffällig gewordenen Richter zu ermitteln und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Ebenso aussichtslos ist es einen Richter zu finden der gegen einen kriminellen Richterkollegen ein Strafverfahren eröffnen wird.

Die Justiz also selbst ist es, die aus einem Rechsstaat immer wieder einen Unrechtsstaat machen kann. Und das frei nach Belieben und ohne jede Konsequenzen fürchten zu müssen. Und sie werden auch keinen Justizminister, keinen Ministerpräsident oder gar die Bundeskanzlerin oder den Bundespräsident dazu bewegen können - eindeutig kriminelle Richter - aus dem Amt zu jagen und ihnen als Staatsbürger die Menschenwürde - die nach Artikel 1 Grundgesetz - unantastbar ist und von jeder Staatsgewalt zu achten und zu schützen ist - wiederzugeben und die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland wieder herzustellen.

Und weil dies alles so ist, gibt es im Grundgesetz einen besonderen Artikel mit dem sich - jeder - Staatsbürger gegen diese Staatsverbrecher im Amt wehren kann. Dies ist der Artikel 20 - das Widerstandsrecht ! Nach diesem Artikel hat jeder Deutsche das Recht gegen - jeden - vorzuehen der die verfassungsmässige Ordnung ausser Kraft gesetzt hat. Und das so lange bis sie wieder hergestellt ist.

Ich möchte daher alle Opfer von Staatsverbrechen ermuntern diesen Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und sich gegen diese oft extrem perversen Staatsverbrecher - die in nahezu allen Ämtern dieses Staates ihr Unwesen treiben - zur Wehr zu setzen !

Bauen sie gegen die betreffenden Personen - persönlich - so lange Druck auf Basis dieses Widerstandsrechtes auf bis man ihnen ihr zustehendes gutes Recht wieder einräumt. Diese Typen sind absolut menschenverachtend und rücksichtslos ! Daher steigern sie ihre Massnahmen und den Druck so lange bis sich der Erfolg einstellt. Das Grundgesetz gibt ihnen - ganz zweifelsfrei - das Recht dazu !

Wenn sie nach plausibler Analyse sicher sind - und ihnen das möglicherweise auch ein ordentlicher Rechtsanwalt bestätigt hat - dass sie absolut im Recht sind, dann lassen sie sich von kriminellen Staatsbeamten - auch wenn es sich um Richter handelt - nicht länger verarschen.

Sie - persönlich - sind in diesem Staat und nach der Verfassung schliesslich das höchste aller Verfassungsorgane - der Souverän - von dem alle Macht auszugehen hat und nicht die straffällig gewordenen Staatsbeamten.

Und kein Richter hat das Recht ein Unrechtsurteil auch noch im Namen des Volkes zu verkünden ! Denn das Volk will gerechte Urteile und keine Kriminellen die das Amt des Richters ausüben !

Dienstag, 28. April 2009

Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Es gibt auch im Jahr 2009 mitten in Europa noch Tabus über die sich die Medien hartnäckig weigern zu berichten: Menschenrechtsverletzungen - begangen - durch die eigene Regierung. Kein Verlag, kein Fernsehsender wagt es über so ein Thema zu berichten. Tausende von Straftaten - begangen durch Beamte des Staates - werden durch das BKA - das Bundeskriminalamt - in der Statistik über Beamtenkriminalität - seit Jahrzehnten erfasst. Doch die Bundesregierung weigert sich erfolgreich gegenzusteuern. Und das ist nur die Spitze des Eisberges ! Noch viel höher dürfte die Dunkelziffer ausfallen.

Nach Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung dem Staatsbürger die verfassungsmässige Ordnung und die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte unbedingt zu garantieren. Doch sie weigert sich - alljährlich tausendfach - dies zu tun. Denn sie ist rein managementtechnisch dazu gar nicht in der Lage. Sie verfügt weder über funktionierende Kontrollsysteme noch über die Bereitschaft die Menschenrechte einzuhalten, sie zu kontrollieren und Rechtssicherheit zu garantieren. Und sie erfüllt damit - in jedem einzelnen Fall - den Straftatbestand des Unterlassens der Diensthandlung nach § 336 StGB. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft !

Die Bundesregierung behandelt das höchste aller Verfassungsorgane - den Souverän - von dem - alle - Macht auszugehen hat - das Volk - immer noch als unmündigen Trottel. Sie lässt zu, dass durch unzählige Fehlurteile der Gerichte flächendeckendes Unrecht praktiziert werden kann und jeder Provinzrichter seine Launen und seine personifizierte Unfähigkeit zu Lasten des höchsten aller Verfassungsorgane - ungehindert ausleben kann !

So lange Mangels juristischer Qualitätssicherung und Endkontrolle diese Straftatbestände nicht beseitigt worden sind - wie es in der Wirtschaft längst üblich ist, um Kunden vor Schaden zu bewahren - bleibt jedes Gericht im Lande ein potentieller Verfassungsbrecher in dem die Menschenrechte zum perversen Glücksspiel degradiert werden.

Mehr hierzu lesen Sie in dem - kostenlosen - Skandalbuch - Angela Merkels Sünden ! Bei books.google.com